Compliancescreening

Bei der Ausfuhr von Waren sowie auch bei der Bereitstellung von Wissen und Technologien in das Ausland sind Versender bzw. Bereitsteller verpflichtet die Embargomaßnahmen zur Terrorismusbekämpfung einzuhalten. Diesem Zweck dient das sogenannte Compliance Screening.
Hierunter fällt unter anderem die Überprüfung der Empfänger gemäß der EG-Antiterrorismus-Verordnungen (EG) Nr. 881/2002 und 2580/2001 um Verstöße, welche unter Straftaten gemäß §34 AWG fallen, zu entgehen.

Für viele Unternehmen stellt sich die laufende Überprüfung in der Praxis jedoch problematisch dar:

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Wie sind Übereinstimmungen zu behandeln?

 

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